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	<title>Comments on: Recht ökonomisch?</title>
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	<description>bellum omnium contra omnes</description>
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		<title>By: Isa</title>
		<link>http://blog.isabellprophet.net/2009/recht-oekonomisch-analyse-bizer-gubaydullina-goettingen.html#comment-163</link>
		<dc:creator>Isa</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Nov 2009 17:13:51 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Hans-Werner,

mit dem &quot;Standard-Objekt der Ökonomik&quot; (Subjekt?) meinst du den Homo Oeconomicus? Denn genau um den ging es in dem Vorschlag von Bizer/Gubaydullina schließlich. Er ist in der Tat nicht flexibel genug. Deswegen haben sie die Erweiterungen vorgenommen, die ich im Text wiedergegeben habe.

Viel wichtiger ist in meinen Augen jedoch, dass man keine (gar keine) wissenschaftliche Disziplin jemals dogmatisch sehen sollte. Kaum ein Ökonom würde wohl behaupten, Gesellschaften funktionierten nur über ökonomisch analysierte Zusammenhänge. Soweit ist die Ökonomik noch lange nicht. Aber sie arbeitet eben daran. Sie beobachtet, dann macht sie Prognosen. Die sind dann manchmal eben falsch. Das sind normative / ideologisch gepräge Vorhersagen aber auch manchmal.

Was die Rechengrößen angeht: Meistens lässt es sich vermeiden zu rechnen. Dann reicht es schon zu sagen, ob eine Veränderung besser oder schlechter ist, als eine andere Veränderung resp. dem Ausgangszustand. Gerade in diesem Punkt sind Ökonomie und Sozialwissenschaft sehr sehr dicht beeinander - gut so, finde ich.

In meinem Text (bzw. dem genannten Modell) geht es übrigens genau um deine Kritikpunkte. Das Ziel kann die Ökonomie kritisieren - muss sie aber nicht. Wichtiger sind die Kernfragen: Wird es erreicht (Geeignetheit), was erreicht das Ziel mit geringsten Einschränkungen (Erforderlichkeit), sind Wirkungen zu befürchten, die über das angestrebte Ziel hinausgehen (Angemessenheit)?.

Gesetze lassen sich niemals ausrechnen (iSv finden).
Sie lassen sich aber sehr gut bewerten (isv untersuchen).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hans-Werner,</p>
<p>mit dem &#8220;Standard-Objekt der Ökonomik&#8221; (Subjekt?) meinst du den Homo Oeconomicus? Denn genau um den ging es in dem Vorschlag von Bizer/Gubaydullina schließlich. Er ist in der Tat nicht flexibel genug. Deswegen haben sie die Erweiterungen vorgenommen, die ich im Text wiedergegeben habe.</p>
<p>Viel wichtiger ist in meinen Augen jedoch, dass man keine (gar keine) wissenschaftliche Disziplin jemals dogmatisch sehen sollte. Kaum ein Ökonom würde wohl behaupten, Gesellschaften funktionierten nur über ökonomisch analysierte Zusammenhänge. Soweit ist die Ökonomik noch lange nicht. Aber sie arbeitet eben daran. Sie beobachtet, dann macht sie Prognosen. Die sind dann manchmal eben falsch. Das sind normative / ideologisch gepräge Vorhersagen aber auch manchmal.</p>
<p>Was die Rechengrößen angeht: Meistens lässt es sich vermeiden zu rechnen. Dann reicht es schon zu sagen, ob eine Veränderung besser oder schlechter ist, als eine andere Veränderung resp. dem Ausgangszustand. Gerade in diesem Punkt sind Ökonomie und Sozialwissenschaft sehr sehr dicht beeinander &#8211; gut so, finde ich.</p>
<p>In meinem Text (bzw. dem genannten Modell) geht es übrigens genau um deine Kritikpunkte. Das Ziel kann die Ökonomie kritisieren &#8211; muss sie aber nicht. Wichtiger sind die Kernfragen: Wird es erreicht (Geeignetheit), was erreicht das Ziel mit geringsten Einschränkungen (Erforderlichkeit), sind Wirkungen zu befürchten, die über das angestrebte Ziel hinausgehen (Angemessenheit)?.</p>
<p>Gesetze lassen sich niemals ausrechnen (iSv finden).<br />
Sie lassen sich aber sehr gut bewerten (isv untersuchen).</p>
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		<title>By: Hans-Werner</title>
		<link>http://blog.isabellprophet.net/2009/recht-oekonomisch-analyse-bizer-gubaydullina-goettingen.html#comment-164</link>
		<dc:creator>Hans-Werner</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 21 Nov 2009 19:09:35 +0000</pubDate>
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		<description>Wer aber allein aufgrund ökonomischer Analyse sein Rechtssystem entwirft, landet freilich im totalitären Polizeistaat, eben einem, der allein von Effizienzgedanken beseelt Gesetze schafft.

Im Bereich des Strafrechts beispielsweise fahren insbesondere Politiker gern mit unbeholfener ökonomischer Logik scheppernd vor die Wand, wo ihnen Kriminologen schon etwas weiter helfen können. Allzuviele ökonomisch begründete Prognosen treffen nicht zu (und haben dadurch vielen geschadet), zu viele so nicht fassbare Faktoren spielen mit hinein. Man kann das natürlich auch nur dem jeweiligen Modell anlasten, aber Unvollständigkeit ist hier immer unvermeidbar.

Das Standardobjekt der Ökonomik ist, fürchte ich, nicht flexibel genug für eine grundsätzlich ethische Rechtsentwicklung. Da bin ich mit einer historisch-ethischen Herleitung von Rechtsgrundsätzen und deren fortlaufender Anwendung schon glücklicher.

Die Frage der Zulässigkeit einer ökonomischen Analyse stellt sich allein schon aufgrund der Art. 1 I, Art. 3 GG. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beschränkt sich nicht auf eine Bewertung der Effizienz. Erforderlichkeit, Angemessenheit - wie soll das ökonomisch greifbar sein? Das sind zutiefst politisch-ethische Fragen. Mit der Objektformel zu Art. 1 I GG (Wahrung der Menschenwürde als oberstes Gebot) gibt es auch eine ethische Anweisung, den Menschen nicht zur Rechengröße verkommen zu lassen.

Natürlich kann man solche Analysen trotzdem machen. Viel mehr, als ökonomische Annahmen zu falsifizieren, können sie aber nicht machen, insbesondere sind sie eben untauglich, auf ihrer Grundlagen zu einem guten (im ethischen Sinne) Gesetz zu kommen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wer aber allein aufgrund ökonomischer Analyse sein Rechtssystem entwirft, landet freilich im totalitären Polizeistaat, eben einem, der allein von Effizienzgedanken beseelt Gesetze schafft.</p>
<p>Im Bereich des Strafrechts beispielsweise fahren insbesondere Politiker gern mit unbeholfener ökonomischer Logik scheppernd vor die Wand, wo ihnen Kriminologen schon etwas weiter helfen können. Allzuviele ökonomisch begründete Prognosen treffen nicht zu (und haben dadurch vielen geschadet), zu viele so nicht fassbare Faktoren spielen mit hinein. Man kann das natürlich auch nur dem jeweiligen Modell anlasten, aber Unvollständigkeit ist hier immer unvermeidbar.</p>
<p>Das Standardobjekt der Ökonomik ist, fürchte ich, nicht flexibel genug für eine grundsätzlich ethische Rechtsentwicklung. Da bin ich mit einer historisch-ethischen Herleitung von Rechtsgrundsätzen und deren fortlaufender Anwendung schon glücklicher.</p>
<p>Die Frage der Zulässigkeit einer ökonomischen Analyse stellt sich allein schon aufgrund der Art. 1 I, Art. 3 GG. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beschränkt sich nicht auf eine Bewertung der Effizienz. Erforderlichkeit, Angemessenheit &#8211; wie soll das ökonomisch greifbar sein? Das sind zutiefst politisch-ethische Fragen. Mit der Objektformel zu Art. 1 I GG (Wahrung der Menschenwürde als oberstes Gebot) gibt es auch eine ethische Anweisung, den Menschen nicht zur Rechengröße verkommen zu lassen.</p>
<p>Natürlich kann man solche Analysen trotzdem machen. Viel mehr, als ökonomische Annahmen zu falsifizieren, können sie aber nicht machen, insbesondere sind sie eben untauglich, auf ihrer Grundlagen zu einem guten (im ethischen Sinne) Gesetz zu kommen.</p>
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